Was kostet ein Kfz-Gutachten? Kosten, Tabelle & wer zahlt (2026)

Die Kurzantwort: Ein Kfz-Gutachten kostet je nach Schadenshöhe etwa 300 bis über 1.500 Euro. Die entscheidende Nachricht für Unfallgeschädigte: Bei einem unverschuldeten Autounfall trägt die Kfz-Versicherung des Verursachers die Kosten für ein Kfz-Gutachten vollständig (§ 249 BGB). Sie selbst zahlen in diesem Fall keinen Cent.

Dieser Ratgeber zeigt, wie sich der Preis im Detail zusammensetzt, was Unfallgutachten, Wertgutachten und Oldtimer-Gutachten kosten – und in welchen Fällen Sie doch selbst zahlen müssen.

Kfz-Gutachten: Kosten-Tabelle nach Schadenshöhe

Die meisten unabhängigen Kfz-Sachverständigen rechnen nicht nach Stundenaufwand ab, sondern nach der Schadenshöhe. Grundlage ist in der Regel die Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen), die regelmäßig erhoben wird und von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt ist.

Die folgenden Werte sind Orientierungswerte für das Grundhonorar (netto), basierend auf den branchenüblichen BVSK-Honorarkorridoren:

SchadenshöheGrundhonorar (ca., netto)
bis 1.000 €250 – 350 €
1.000 – 3.000 €350 – 530 €
3.000 – 5.000 €430 – 660 €
5.000 – 10.000 €550 – 850 €
10.000 – 15.000 €700 – 1.000 €
15.000 – 25.000 €850 – 1.200 €
über 25.000 €ab ca. 1.100 €
Infografik: Kfz-Gutachten Kosten nach Schadenshöhe – Grundhonorar von 250 bis über 1.100 Euro (BVSK-Orientierungswerte)

Als Schadenshöhe gelten die Netto-Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen merkantilen Wertminderung. Bei einem Totalschaden ist stattdessen der Brutto-Wiederbeschaffungswert maßgeblich – also der Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall.

Wichtig zu wissen: Die BVSK-Tabelle ist keine gesetzliche Gebührenordnung. Anders als bei Anwälten (RVG) oder gerichtlich bestellten Sachverständigen (JVEG) gibt es für private Kfz-Gutachten keine verbindliche Honorarregelung. Die Tabelle ist ein Orientierungsrahmen – aber einer, den Gerichte immer wieder als angemessen bestätigt haben. Wer sich innerhalb dieses Korridors bewegt, ist auf der sicheren Seite.

Zusatzkosten: Was zum Grundhonorar dazukommt

Zum Grundhonorar kommen branchenübliche Nebenkosten, die ebenfalls erstattungsfähig sind:

In Summe machen diese Zusatzkosten meist 50 bis 150 Euro aus. Ein vollständiges Unfallgutachten bei einem mittleren Unfallschaden von 4.000 Euro liegt damit typischerweise bei 550 bis 800 Euro brutto.

Wer trägt die Kosten für ein Kfz-Gutachten?

Das hängt allein davon ab, wer den Schaden verursacht hat – und über welchen Versicherer die Schadensregulierung läuft.

Infografik: Wer zahlt das Kfz-Gutachten? Entscheidungsbaum für Haftpflichtschaden, Kaskoschaden und Gutachten ohne Schadensfall

Haftpflichtschaden: Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt

Sind Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten, gehören die Sachverständigenkosten zu Ihren Schadenersatzansprüchen nach § 249 BGB. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss sie vollständig übernehmen – genauso wie die Kosten der Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall.