Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen – die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (§ 249 BGB). Unser Netzwerk unabhängiger Gutachter erstellt Unfallgutachten, Wertgutachten und Kostenvoranschläge: schnell, gerichtsfest und in Ihrer Nähe. Termine sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet ausschließlich für Sie – anders als der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Sobald der Schaden über einem Bagatellschaden liegt, dokumentiert ein Kfz-Gutachten Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall neutral und rechtssicher. Was ein Sachverständiger genau prüft, erklärt unser Ratgeber „Was macht ein Kfz-Gutachter?".
Neben den reinen Reparaturkosten stehen Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall oft weitere Ansprüche zu: eine Wertminderung für den verbleibenden Minderwert Ihres Fahrzeugs, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Auto sowie – bei hohen Schäden – die korrekte Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens oder die Reparatur nach der 130-Prozent-Regelung. Was ein Gutachten kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Kfz-Gutachten-Kosten; den Ablauf Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber zum Unfallgutachten.
Unseren Service gibt es auch als kostenlose App fürs iPhone und iPad: Schaden in wenigen Minuten melden, Fotos mit KI-Analyse hochladen und Soforthilfe per Chat – direkt vom Smartphone, ohne Anmeldung. Gutachter Netzwerk App im App Store laden. Die Android-Version ist in Vorbereitung.
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Bei Haftpflichtschäden (unverschuldeter Unfall) ist das Gutachten für Sie kostenlos – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Bei Kaskoschäden tragen Sie die Kosten selbst.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24-48 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
Bei Haftpflichtschäden ab ca. 750 Euro Schadenshöhe ist ein Gutachten empfehlenswert. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Ja, bei Haftpflichtschäden haben Sie das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Ein Gutachten ist umfassender und dokumentiert Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf.
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst wenn es fachgerecht repariert wurde. Bei Haftpflichtschäden können Sie diese vom Unfallgegner einfordern.